Vertragsbedingungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

 

Gegenstand des Unterrichtsvertrages ist die Unterweisung des Teilnehmers im jeweiligen Instrumentalfach bzw. Gesang im Einzelunterricht.

Das Fach Allgemeine Musiklehre findet im Gruppenunterricht statt.

 

 

§ 2 Unterrichtszeit

 

  1. Das Institut verpflichtet sich, Unterrichtsleistungen gemäß § 1 in der Form von Lehrveranstaltungen zu erbringen. Vorbehaltlich von (2) wird im Einzelunterricht eine Unterrichtseinheit pro Kalenderwoche und im Gruppenunterricht eine Unterrichtseinheit pro Kalenderwoche bzw. jede zweite Kalenderwoche erbracht.
  2. Der Unterricht findet während der Zeiträume, in denen an den allgemeinbildenden Schulen Ferien festgesetzt sind, und an den gesetzlichen Feiertagen nicht statt.

 

 

§ 3 Unterrichtsort und Unterrichtszeit

 

Ort und zeitliche Lage der Lehrveranstaltungen werden zwischen den Parteien festgelegt. Der Unterricht wird flächendeckend gehalten. Unterrichtsort ist …..............................................................

 

 

§ 4 Konzerte, Wettbewerbe und andere Veranstaltungen

 

  1. Das Institut wird sich, ohne dass durch diese Zusage eine vertragliche Verpflichtung begründet werden soll, darum bemühen, den Teilnehmern die Teilnahme an öffentlichen Konzerten und Wettbewerben zu ermöglichen.
  2. Bei musikalischer Teilnahme des Schülers an öffentlichen Veranstaltungen bitten wir um vorherige Absprache mit dem Lehrer.

 

 

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

 

  1. Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er beginnt ab ….....................................................
  2. Jede der Parteien hat die Möglichkeit der Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals.
  3. Abweichend von (2) hat jede der Parteien innerhalb der ersten 3 Monate seit Vertragsbeginn jedoch die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Probezeit).

 

 

 

§ 6 Vergütung

 

im Fach …..........................................................

 

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die monatliche Vergütung in Höhe von

     

    □ 65 € (bei 25 Minuten Einzelunterricht)

    □ 75 € (bei 30 Minuten Einzelunterricht)

    □ 100 € (bei 45 Minuten Einzelunterricht)

     

    Endbetrag: ______,_____ €

     

    auf das Konto des Institutes bei der Raiffeisenbank Ebern

     

    IBAN: DE23 7709 1800 0002 2135 40

    BIC: GENODEF1LIF

 

zu entrichten. Diese ist jeweils am letzten Tag des vorherigen Monats fällig.

 

Der Familienrabatt bei einem weiteren Kind beträgt 10 € im Monat.

 

  1. Der Teilnehmer erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass das Institut die Vergütung vom Konto

    Kontoinhaber: …..........................................................................

    Kontonummer: …......................................................................

    Bank: …......................................................................................

    Bankleitzahl: …............................................................................

    zu Lasten des Kontoinhabers einziehen lässt.

 

 

§ 7 Unterrichtsausfall

 

Der Lehrer darf im Laufe des Schuljahres zweimal krankgeschrieben werden, ohne diese zwei Unterrichtseinheiten nachzuholen. Ist er aus anderen Gründen verhindert, wird der Unterricht nachgeholt.

Bei Krankheit des Schülers wird der Unterricht nachgeholt.

Muss eine Unterrichtseinheit abgesagt werden, ist dies von beiden Parteien zeitnah mitgeteilt werden.

Bei vier entfallenen Unterrichtseinheiten wegen Krankheit des Schülers werden 50% des monatlichen Beitrags zurückerstattet, soweit der Unterricht nicht nachgeholt werden kann.

 

 

§ 8 Weitere Vereinbarungen

 

  1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.